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Die Zulassung gilt für Patient:innen, die bereits eine Kombination aus einem inhalativen Corticosteroid (ICS), einem langwirksamen Beta-2-Agonisten (LABA) und einem langwirksamen Muskarinantagonisten (LAMA) bzw. eine Kombination aus einem LABA und einem LAMA erhalten, wenn eine ICS nicht indiziert ist. Weitere Zulassungsanträge, unter anderem in den USA, in China und Japan, werden derzeit geprüft.
Quelle APA-OTS-Meldung 0047, 08.07.2024