Wichtig zu wissen ist zunächst, dass jedes Produkt, das in Österreich auf den Markt gebracht wird, eindeutig einer Produktkategorie zugeordnet werden muss – und in weiterer Folge den gesetzlichen Bestimmungen dieser Kategorie unterliegt. Ein und dasselbe Präparat kann nicht gleichzeitig als Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel beurteilt werden.
Rechtliche Einstufung
„Entscheidend für die rechtliche Einstufung eines Präparats ist grundsätzlich seine Zweckbestimmung“, erläutert Mag. iur. Paul Lambauer von der Rechtsabteilung der Österreichischen Apothekerk
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